Gef&aumle;ngnissen
Gefängnisüberwachung durch die Vereinten Nationen

Wie sich schon an den UN-Rahmenbedingungen für die Behandlung von Gefangenen im Jahre 1955 zeigte, beschäftigt das Ausmaß und der chronische Charakter von Menschenrechtsverletzungen in den Gefängnissen der Welt die Vereinten Nationen seit langem. Das Versagen der internationalen Gemeinschaft, diese Standards in die Praxis umzusetzen, hat die UN dazu veranlasst, sich den Bedingungen in Gefängnissen verstärkt zu widmen.

In den letzten Jahren hat eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen ein Abkommen entworfen, das ein UN-Subkomitee installieren würde, welches autorisiert wäre, periodisch wie auch ad hoc Besuche in Gefängnissen, Untersuchungshaftanstalten und Polizeieinrichtungen in den Ländern durchzuführen, die dem Abkommen beitreten. Wie im Entwurf des Abkommens - das als Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter konzipiert ist - aufgeführt, wäre es das grundlegende Ziel des Subkomitees, Folter und andere Misshandlungen zu verhindern. So wäre es Aufgabe des Subkomitees, durch periodische und spontane Gefängnisbesuche detaillierte Empfehlungen bezüglich Haftanstalten auszusprechen. Die Behörden wären dann in der Lage, diese Empfehlungen umzusetzen.

Der vorgeschlagene Überwachungsmechanismus gibt Anlass zu Hoffnung, beinhaltet jedoch gleichzeitig gravierende potentielle Defizite. Anlass zu Besorgnis gibt die Tatsache, dass das Subkomitee infolge einer strikten Verpflichtung zur Vertraulichkeit, für die sich einige Länder eingesetzt haben, möglicherweise daran gehindert werden könnte, öffentliche Berichte abzuliefern. Obwohl der Entwurf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Regierungen und dem Subkomitee zur Einführung von Verbesserungen bevorzugt, muss das Abkommen die Möglichkeit öffentlicher Berichterstattung zulassen, zumindest in Situationen, in denen die Regierungen sich starr weigern, mit dem Subkomitee zu kooperieren oder seine Empfehlungen umzusetzen.

Die letzte zweiwöchige Sitzung der Arbeitsgruppe im Oktober 1999 endete jedoch ohne jeden Fortschritt im Bezug auf die Fertigstellung des Textentwurfs. Das Scheitern der Sitzung von 1999 brachte den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe dazu, Konsultationen außerhalb der Sitzungen einzuberufen. Drei Tage informeller Konsultationen im Oktober 2000 verdeutlichten die breite Kluft der unterschiedlichen Länder Positionen; So unterschieden sich die Meinungen zu den Fragen welche Örtlichkeiten inspiziert werden können; ob Vorbehalte zum Fakultativprotokoll abgegeben werden dürfen, und schließlich in bezug auf den Einfluss nationaler Gesetzgebung auf Art und Umfang der Kontrollbesuche.

Andere Organe der Vereinten Nationen fordern die Mitgliedsstaaten fortwährend auf, die Bedingungen in ihren Haftanstalten zu verbessern. Im August und September 2000 hat der UN-Berichterstatter über Folter, Sir Nigel Rodley, drei Monate damit verbracht, Polizeireviere, Gefängnisse und andere Haftanstalten in Brasilien zu besuchen. Am Ende seiner Mission in diesem Land drückte Sir Nigel Rodley seine tiefe Besorgnis über Brasiliens Behandlung von Gefangenen aus. Er betonte, dass brasilianische Gefangene systematisch unmenschlichen Bedingungen und schwerem physischen Missbrauch ausgesetzt sind.

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