Gef&aumle;ngnissen
Internationale Menschenrechtsstandards, die die Behandlung von Gefangenen bestimmen

Die prinzipiellen internationalen Menschenrechtsdokumente schützen eindeutig die Menschenrechte der Gefangenen. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und die Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (nachstehend, die Folterkonvention) verbieten Folter und grausame, unmenschliche oder degradierende Behandlung oder Strafe, ohne Ausnahme oder Beeinträchtigung. Artikel 10 des ICCPR bestimmt zusätzlich, dass "[j]eder, dem seine Freiheit entzogen ist, muss menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde behandelt werden." Es erfordert auch, dass die "Besserung und gesellschaftliche Wiedereingliederung der Gefangenen" ein "vornehmliches Ziel" des Freiheitsentzugs ist.

Einige zusätzliche internationale Dokumente bestimmen die Menschenrechte von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, indem sie Leitlinien aufzeigen, wie Regierungen mit ihren internationalen Verpflichtungen übereinstimmen können. Die umfassendste solcher Leitlinien sind die UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen (bekannt als die "Standard Minimum Rules"), welche durch den UN-Wirtschafts- und Sozialrat im Jahre 1957 angenommen wurden. Es sollte festgehalten werden, dass, obwohl die Mindestgrundsätze kein Vertrag sind, sie dennoch eine autoritative Leitlinie zu bindenden Vertragsstandards konstituieren.

Andere Dokumente, die relevant für die Bewertung von Gefängnisbedingungen sind, sind u.a. der Grundsatzkatalog für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen (auf Englisch), die Grundprinzipien für die Behandlung von Gefangenen und, mit Bezug auf Jugendgefangene, die UN-Rahmenbestimmungen für die Jugendgerichtsbarkeit (bekannt als die "Beijing-Regeln"). Ebenso wie die Mindestgrundsätze sind diese Dokumente für Regierung bis zu dem Umfang bindend, als dass die Normen in ihnen den weiteren Standards, die in den Menschenrechtsverträgen enthalten sind, erläutern.

Diese Dokumente bestätigen deutlich den Grundsatz, dass Gefangenen die fundamentalen Menschenrechte zustehen. Wie das aktuellste dieser Dokumente, die Grundprinzipien für die Behandlung der Gefangenen, bestimmt:

Abgesehen von den Einschränkungen, die aufgrund des Sachverhalts der Inhaftierung offenkundig erforderlich sind, behalten alle Gefangenen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und sofern der betreffende Staat eine der Vertragsparteien ist, in den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und den internationalen Pakt über bürgerlich und politische Rechte und den dazugehörigen Fakultativprotokoll festgelegt sind, sowie alle anderen, in anderen Übereinkünften der Vereinigten Nationen festgelegten Rechte.


Diese Philosophie vom Jahre 1992 übernehmend, erklärte das UN-Menschenrechtskomitee, dass Staaten "eine positive Verpflichtung gegenüber Personen haben, die besonders verletzlich sind, wegen ihrem Status als Personen, denen ihre Freiheit entzogen ist" und bestimmte:

[N]icht nur dürfen Personen, denen ihre Freiheit entzogen ist, [Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder degradierender Behandlung oder Strafe] ausgesetzt werden, inbegriffen medizinischer oder wissenschaftlicher Experimente, sondern auch nicht irgendeiner Notlage oder Zwang, die nichts mit dem Freiheitsentzug zu tun haben. Der Respekt für die Würde dieser Personen muss unter den selben Bedingungen garantiert werden, wie für Personen in Freiheit. Personen, denen ihre Freiheit entzogen ist, genießen die Rechte, die in den [ICCPR] festgesetzt sind.


Bedeutsamerweise hat das Menschenrechtskomitee auch hervorgehoben, dass die Verpflichtung besteht, Personen, denen ihre Freiheit entzogen ist, mit Würde und Menschlichkeit zu behandeln, eine fundamentale und universell anwendbare Regel ist, die unabhängig von den materiellen Möglichkeiten, welche den Vertragsstaaten zustehen, sind.

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