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Großbritannien: 42-tägiger Polizeigewahrsam vor Anklageerhebung verletzt Menschenrechte

Britisches Oberhaus soll unangemessene Bestimmungen des neuen Anti-Terror-Gesetzes ablehnen

(London, 4. Juli 2008) – Der Entwurf eines neuen Anti-Terror-Gesetzes in Großbritannien verstößt gegen das grundlegende Recht auf Freiheit und könnte sich negativ auf Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus auswirken, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Hintergrundpapier. Das Gesetz würde britische Behörden ermächtigen, Terrorverdächtige bis zu sechs Wochen ohne Anklage in Polizeigewahrsam zu nehmen.

" Die Lords des Oberhauses sollten sich etwa auch kritisch mit Vernehmungen nach erfolgter Anklage, der Meldepflicht und geheimen Ermittlungen befassen, die alle unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten höchst bedenklich erscheinen. "
Judith Sunderland, Researcherin für Westeuropa bei Human Rights Watch
  

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Das britische Oberhaus beginnt am 8. Juli, einen Tag, nachdem sich die Bombenanschläge vom Juli 2005 auf den Londoner Nahverkehr zum dritten Mal jähren, mit den Beratungen über das neue Terrorbekämpfungsgesetz. Die Vorlage beinhaltet neben verschiedenen unverhältnismäßigen Bestimmungen auch die Möglichkeit, Verdächtige 42 Tage ohne Anklage in Polizeigewahrsam festzuhalten.  
 
„Der dritte Jahrestag der Bombenattentate von 2005 in London erinnert uns wieder an die reale Terrorbedrohung in Großbritannien”, sagt Judith Sunderland, Researcherin für Westeuropa bei Human Rights Watch. „Doch Menschen sechs Wochen lang ohne Anklage wegzusperren, macht kein Land sicherer. Die Mitglieder des Oberhauses sollten getreu ihrer Prinzipien gegen diesen gefährlichen und unsinnigen Gesetzesentwurf votieren.”  
 
Das 20-seitige Hintergrundpapier „Briefing on the Counter-Terrorism Bill 2008: Second Reading in the House of Lords“ untersucht die in dem Anti-Terror-Gesetz von 2008 vorgesehenen Maßnahmen, die nach Auffassung von Human Rights Watch unvereinbar sind mit Großbritanniens Verpflichtungen gemäß internationaler Menschenrechtsvereinbarungen.  
 
Meist konzentriert sich die Debatte um das neue Gesetz zu Recht darauf, dass die britische Regierung die Dauer des Gewahrsams ohne Anklage über die bereits zulässigen 28 Tage verlängern will. Human Rights Watch fordert jedoch, den Zeitraum zu verkürzen und nicht auszuweiten. Die Gesetzesvorlage enthält jedoch noch weitere Bestimmungen, die Menschenrechtsstandards nicht entsprechen.  
 
„Die 42 Tage sind nicht das einzige Problem bei dem Gesetz”, erklärt Sunderland. „Die Lords des Oberhauses sollten sich etwa auch kritisch mit Vernehmungen nach erfolgter Anklage, der Meldepflicht und geheimen Ermittlungen befassen, die alle unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten höchst bedenklich erscheinen.”  
 
Weitere entscheidende Probleme in der Gesetzesvorlage sind:
     
  • Vernehmungen nach Anklage ohne wirksamen Schutz vor Selbstbelastung und vor repressiven Polizeiverhören. Die Vorlage erlaubt es Gerichten, bei einer Verhandlung wegen Terrorismusverdachts negative Rückschlüsse zu ziehen, wenn der Angeklagte von seinem Recht auf Aussageverweigerung nach der Anklageerhebung Gebrauch macht. Es verlangt auch nicht ausdrücklich die ständige Anwesenheit eines Anwaltes bei Vernehmungen des Angeklagten, sobald Anklage gegen ihn erhoben worden ist.
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  • Lebenslange Meldepflicht. Wenn Angeklagte vom Gericht einer terroristischen Straftat für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden sind, müssen sie nach ihrer Freilassung lebenslang der Polizei ihren Aufenthaltsort melden. Für Angeklagte, die zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren verurteilt worden sind, gilt diese Meldepflicht zehn Jahre lang. Diese Maßnahme wird auch dann angewendet, wenn die betreffende Person außerhalb Großbritanniens wegen einer terroristischen Straftat verurteilt wurde. Ein Versäumnis, dieser Verpflichtung nachzukommen, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
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  • Geheime Ermittlungen. Die gerichtliche Untersuchung eines Todesfalles kann geheim und ohne Geschworene stattfinden. Diese Erlaubnis kann erteilt werden, wenn die nationale Sicherheit gefährdet ist.
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  • Die in Großbritannien bereits überdehnten Definition des Begriffs „Terrorismus” wird erneut erweitert.  
     
    Das Hintergrundpapier stellt dar, dass Anti-Terror-Maßnahmen, die gegen den Schutz der Menschenrechte verstoßen, nicht nur internationale Menschenrechtsabkommen verletzen. Sie wirken auch kontraproduktiv im Kampf gegen den Terrorismus. Dadurch werden die Bemühungen der britischen Regierung untergraben, einer Radikalisierung und der Rekrutierung potentieller Terroristen entgegenzuwirken. Zudem besteht die Gefahr, dass Bevölkerungsgruppen entfremdet werden, deren Kooperation im Kampf gegen den Terrorismus unverzichtbar ist. Wie auch der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Unterhauses bestätigt, besteht die reale „Gefahr…jene gegen sich aufzubringen, die heute die Zusammenarbeit mit der Polizei als notwendig anerkennen.”  
     
    Angesichts der Kritik von vielen Seiten, unter anderem vom derzeitigen Leiter der britischen Generalstaatsanwaltschaft Sir Ken MacDonald, vom ehemaligen Justizminister Lord Falconer und vom früheren Generalstaatsanwalt Lord Goldsmith, hat die Regierung „Zugeständnisse” angeboten, die den Schutz während des verlängerten Polizeigewahrsams verbessern sollen.  
     
    Doch der wichtigste Schutz – unantastbare richterliche Kontrolle zur Verhinderung willkürlicher Inhaftierung - bleibt gänzlich unzureichend, erklärt Human Rights Watch. Der oberste Richter, der gemäß dem Gesetz über den verlängerten Polizeigewahrsam entscheiden soll, ist nicht dieselbe Person, die abwägt, ob ausreichende Verdachtsgründe gegen die festgenommene Person in Bezug auf eine terroristische Straftat bestehen. Dies sollte aber entscheidend dafür sein, ob der Polizeigewahrsam gesetzlich gerechtfertigt ist oder nicht.  
     
    Auch zusätzliche Schutzmaßnahmen der Regierung reichen laut Human Rights Watch nicht aus, um das Gesetz mit internationalen Menschenrechtsverpflichtungen in Einklang zu bringen. Die Ermächtigung zum Polizeigewahrsam über 42 Tagen wird vom Innenminister erteilt und ist 30 Tage gültig – also kürzer als die ursprünglich beabsichtigten zwei Monate. Nach Ablauf der 30 Tage kann der Innenminister jedoch sofort eine erneute Verlängerung genehmigen (wenn auch vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament). Dadurch wächst die Gefahr von sich aneinander reihenden Abschnitten des 42-tägigen Polizeigewahrsams.  
     
    Um diese Ermächtigung zu erteilen, muss sich der Innenminister auf „eine außergewöhnlich schwerwiegende terroristische Bedrohung” berufen können. Diese Formulierung bietet jedoch einen weiten Interpretationsspielraum, nicht zuletzt, weil darunter sowohl geplante wie auch bereits ausgeführte Attentate weltweit fallen können. Die Ermächtigung muss vom Parlament innerhalb von sieben Tagen nach Erteilung durch den Innenminister gebilligt werden. Doch dem britischen Parlament fehlt es an den notwenigen Mitteln, um richterliche Entscheidungen im Einzelfall zu überprüfen – eine Aufgabe, für die am besten die Gerichte geeignet sind.  
     
    Das Hintergrundpapier von Human Rights Watch enthält konkrete Empfehlungen für das britische Oberhaus, die in die Debatte einbezogen werden können:  
     
    • Die Ausweitung des Polizeigewahrsams auf 42 Tage vor Erhebung der Anklage soll abgelehnt werden;  
    • Die Schutzmaßnahmen für Festgenommene sollen verbessert werden, die im Rahmen des derzeit geltenden 28-tägigen Polizeigewahrsams festgehalten werden, bis diese Regelung wieder außer Kraft gesetzt wird. Zudem soll sich jeder Richter vor der Bewilligung von Verlängerungen des Gewahrsams vergewissern, ob ausreichende Gründe für die Vermutung sprechen, dass der Inhaftierte eine terroristische Straftat begangen hat;  
    • Die Bestimmung über negative Rückschlüsse bei Vernehmungen nach der Anklageerhebung soll abgelehnt und die Anwesenheit eines Anwalts bei jeder Vernehmung soll ausdrücklich eingefordert werden;  
    • Entscheidungen über die Auferlegung einer Meldepflicht sollen zumindest von einer individuellen Risikoeinschätzung abhängig gemacht werden; diese Einschätzung soll regelmäßig überprüft werden; und die Meldepflicht soll nicht aufgrund von Verurteilungen im Ausland wegen terroristischer Straftaten angewandt werden;  
    • Die Definition des Begriffs „Terrorismus” soll begrenzt werden, so dass Aktionen zur Einflussnahme auf die Regierung nur dann kriminalisiert werden, wenn die Absicht der Erpressung oder der Nötigung besteht.  

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