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Menschen versammeln sich um einen Krankenwagen, der bei einem Angriff vor dem Al-Shifa-Krankenhaus in Gaza-Stadt beschädigt wurde, am 3. November 2023. © 2023 Momen Al-Halabi/AFP via Getty Images

(Jerusalem) - Der Angriff des israelischen Militärs auf einen gekennzeichneten Krankenwagen in der Nähe des Al-Shifa-Krankenhauses in Gaza-Stadt am 3. November 2023 war offensichtlich unrechtmäßig und soll als mögliches Kriegsverbrechen untersucht werden, so Human Rights Watch. Videoaufnahmen und Fotos, die kurz nach dem Angriff gemacht und von Human Rights Watch überprüft wurden, zeigen eine Frau auf einer Bahre in dem Krankenwagen und mindestens 21 tote oder verletzte Menschen in der Umgebung des Krankenwagens, darunter fünf Kinder.

Ein Sprecher der israelischen Verteidigungsstreitkräfte sagte in einem Fernsehinterview an diesem Tag: „Unsere Streitkräfte sahen, dass Terroristen Krankenwagen als Transportmittel benutzten, um sich fortzubewegen. Sie sahen in dem Krankenwagen eine Bedrohung. Deshalb haben wir ihn angegriffen.“ Nach humanitärem Völkerrecht, das im bewaffneten Konflikt zwischen Israel und den palästinensischen Streitkräften gilt, müssen Krankenwagen, die ausschließlich für medizinische Transporte eingesetzt werden, unter allen Umständen geschont und geschützt werden. Sie verlieren diesen besonderen Schutz nur dann, wenn sie für Handlungen eingesetzt werden, die der jeweils anderen Konfliktpartei schaden. 

„Verwundete sicher in Krankenhäuser zu bringen, ist in bewaffneten Konflikten von entscheidender Bedeutung. Daher sehen die Kriegsgesetze einen besonderen Schutz für Krankenwagen vor, die ausschließlich zu diesem Zweck verwendet werden“, sagte Lama Fakih, Direktorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Human Rights Watch. „Um glaubhaft zu versichern, dass ihr tödlicher Angriff auf einen Krankenwagen am 3. November in einem belebten Gebiet rechtmäßig war, müssen die israelischen Behörden mehr tun, als nur behaupten, dass palästinensische Kämpfer Krankenwagen als Transportmittel benutzt haben.“

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums von Gaza wurden bei dem Angriff 15 Menschen getötet und 60 verletzt. Der Palästinensische Rote Halbmond teilte mit, dass der Krankenwagen eine 35-jährige Frau mit Splitterwunden in das al-Shifa-Krankenhaus transportierte und dass ein Sanitäter und der Fahrer des Krankenwagens bei dem Angriff verletzt wurden. Der Direktor des al-Quds-Krankenhauses, das unter der Schirmherrschaft des Palästinensischen Roten Halbmonds steht, erklärte gegenüber Human Rights Watch, das israelische Militär habe vor dem Angriff keine Warnung ausgesprochen.

Human Rights Watch befragte einen Zeugen des Angriffs und überprüfte Videos und Fotos des beschädigten Krankenwagens und der Umgebung, die nach dem Angriff kurz vor 16:30 Uhr Ortszeit auf einer belebten Straße wenige Meter vom Eingang der Notaufnahme des al-Shifa-Krankenhauses aufgenommen wurden. Diese Videos und Fotos, die in sozialen Medien gepostet oder von Journalist*innen kurz nach dem Angriff aufgenommen wurden, zeigen mindestens 21 Verletzte und Tote, darunter mindestens fünf Kinder, drei Frauen und 13 Männer. Augenscheinlich wurde auch ein Pferd, das einen Wagen hinter dem Krankenwagen zog, getötet.

In einem Video, das um 16:41 Uhr in den sozialen Medien hochgeladen wurde, ist zu sehen, wie Menschen sich um Verletzte und Tote kümmern, die in Blutlachen auf dem Boden neben dem Krankenwagen liegen. Ein weiteres Video, das um 16:47 Uhr hochgeladen wurde, zeigt dieselbe Szene sowie das Innere des Krankenwagens, wo eine Frau in einem Krankenhauskittel und einem medizinischen Haarnetz auf einer Bahre liegt. Sie scheint bei dem Angriff nicht verletzt worden zu sein.

Der Fotograf Ali Jadallah teilte Human Rights Watch telefonisch mit, er habe gesehen, wie eine Rakete direkt vor einem Krankenwagen eingeschlagen sei, der auf den Eingang der Notaufnahme des Al-Shifa-Krankenhauses zufuhr. Er sagte, seine Schwester sei bei dem Angriff an den Beinen verwundet worden.

„Ich rannte zu den Verletzten und Getöteten und suchte nach meiner Schwester“, so Jadallah. „Ich konnte sie nicht finden, ich konnte nichts sehen, weil es so viel Rauch gab. Ich habe nach ihr gerufen. Die Leute öffneten die Tür des Krankenwagens, um nach den Menschen darin zu sehen, und ich sah eine Frau darin liegen. Der Fahrer war verletzt.“

Nach humanitärem Völkerrecht bzw. dem Kriegsrecht sind Kriegsparteien verpflichtet, Verwundete und Kranke aufzunehmen und zu versorgen. Krankenwagen stehen ebenso wie Krankenhäuser unter besonderem Schutz. Sie dürfen nicht angegriffen werden, wenn sie für die medizinische Versorgung von Menschen eingesetzt werden, auch dann nicht, wenn es sich bei den Verwundeten um feindliche Kämpfer handelt.

Krankenwagen und andere medizinische Transportmittel müssen unter allen Umständen geschont und geschützt werden. Sie müssen als zivil gelten und verlieren ihren Schutz nur dann, wenn sie für „eine den Feind schädigende Handlung“ eingesetzt werden, wie den Transport von Munition oder gesunden Kämpfern. Der Einsatz eines Krankenwagens für militärische Operationen würde schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Patient*innen und medizinischem Personal hervorrufen und damit gegen das Kriegsrecht verstoßen.

Human Rights Watch hat jedoch keine Belege dafür gefunden, dass der betroffene Krankenwagen für militärische Zwecke eingesetzt wurde.

Sollte ein medizinischer Transport dahingehend missbraucht werden, müssen die angreifenden Streitkräfte eine Warnung aussprechen, um diesen Missbrauch zu beenden. Sie dürfen erst dann angreifen, wenn eine solche Warnung unbeachtet bleibt. Auch wenn die Warnpflicht streng auszulegen ist, kann es Umstände geben, unter denen eine Warnung nicht erforderlich ist, weil die angreifenden Kräfte sich unmittelbar verteidigen müssen.

In einem Kommentar des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz heißt es: „Eine solche Entscheidung ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn das Leben der vorrückenden Kämpfer unmittelbar bedroht ist und klar ist, dass eine Warnung nicht befolgt werden würde.“

Konfliktparteien müssen alle möglichen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass es sich bei einem Angriffsziel um ein militärisches Ziel und kein ziviles Objekt handelt. Angriffe, die vorsätzlich gegen Zivilist*innen oder zivile Objekte gerichtet sind oder bei denen es kein militärisches Ziel gibt, sind unzulässig. In Anbetracht der offensichtlich hohen Zahl ziviler Opfer könnte dieser Angriff unverhältnismäßig und somit rechtswidrig gewesen sein, selbst wenn es ein gültiges militärisches Ziel gab. Ein Angriff gilt dann als unverhältnismäßig, wenn der zu erwartende Verlust von Menschenleben in der Zivilbevölkerung in keinem Verhältnis zum zu erwartenden konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil steht.

Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrige Angriffe anordnen oder durchführen, sind verantwortlich für Kriegsverbrechen. Die Staaten sind nach dem Kriegsrecht verpflichtet, mutmaßliche Kriegsverbrechen zu untersuchen und die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen.

Die unabhängige internationale Untersuchungskommission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen für die besetzten palästinensischen Gebiete, einschließlich Ost-Jerusalem, sowie Israel, sollte den Angriff untersuchen, so Human Rights Watch. Am 10. Oktober hat die Untersuchungskommission festgestellt, dass es „eindeutige Beweise“ für Kriegsverbrechen in Israel und im Gazastreifen gebe und dass sie Informationen mit den zuständigen Justizbehörden, insbesondere dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), teilen werde.

Die aktuellen Feindseligkeiten zwischen Israel und bewaffneten palästinensischen Gruppen unterliegen der Gerichtsbarkeit des IStGH. Diese erstreckt sich auf rechtswidriges Verhalten aller Parteien. Das Römische Statut des IStGH verbietet als Kriegsverbrechen „vorsätzliche Angriffe auf … Sanitätseinheiten, Sanitätstransportmittel und Personal“. Israelische und palästinensische Beamte sollten mit der Kommission und dem IStGH zusammenarbeiten.

Das israelische Militär hat seit dem 7. Oktober nach einem von der Hamas geführten Angriff Tausende von Luftangriffen auf den Gazastreifen geflogen. Bei dem Hamas-geführten Angriff auf Israel wurden nach Angaben der israelischen Behörden schätzungsweise 1.400 Menschen, darunter Kinder und Hunderte Zivilist*innen, getötet und mehr als 200 Menschen als Geiseln genommen. Bis zum 6. November wurden nach Angaben des Gesundheitsministeriums im Gazastreifen mehr als 10.000 Menschen getötet, darunter mehr als 4.000 Kinder. Die israelischen Behörden haben die Versorgung des Gazastreifens mit lebenswichtigen Gütern unterbrochen und verhindern, dass humanitäre Hilfsgüter nach Gaza gelangen.


Ohne konkret die Verantwortlichen zu nennen, erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 1. November, sie habe seit dem 7. Oktober insgesamt 93 „Angriffe auf die Gesundheitsversorgung“ im Gazastreifen dokumentiert, bei denen 491 Menschen, darunter 16 Angestellte des Gesundheitswesens, getötet wurden und von denen 39 medizinische Einrichtungen und 28 Krankenwagen betroffen waren. Berichten zufolge wurden im Rahmen der aktuellen Feindseligkeiten Dutzende von medizinischen Einrichtungen im gesamten Gazastreifen angegriffen.

Die Staaten sollten die Militärhilfe und die Waffenverkäufe an Israel aussetzen, solange die israelischen Streitkräfte ungestraft umfangreiche, schwerwiegende Übergriffe begehen, die Kriegsverbrechen gegen die palästinensische Zivilbevölkerung darstellen. Regierungen sollten die Lieferung von Waffen an bewaffnete palästinensische Gruppen, einschließlich der Hamas und des Islamischen Dschihad, einstellen, solange diese systematisch Angriffe verüben, die Kriegsverbrechen gegen israelische Zivilist*innen darstellen.

„Ärzt*innen, Krankenpersonal und Krankenwagen müssen in der Lage sein, ihre Arbeit zu machen und unter allen Umständen geschützt zu werden“, sagte Fakih. „Die Staaten riskieren Mitschuld, wenn sie dem israelischen Militär weiterhin Waffen liefern, denn es besteht die reale Gefahr, dass diese bei unrechtmäßigen Angriffen eingesetzt werden.“

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